Um Kindertagespflegeperson zu werden, bedarf es vieler Voraussetzungen. Erste Voraussetzung ist natürlich die persönliche Eignung und Einstellung, eine solche Tätigkeit auszuüben. Aber vor allem die Freude mit Kindern zu arbeiten, sollte die erste Motivation sein. Was sich von selbst versteht, ist die Bereitschaft liebevoll und ohne körperliche oder seelische Gewalt zu erziehen. Zuverlässigkeit, Ausgeglichenheit, Organisationstalent, Kooperationsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein sollten ebenfalls zu den Stärken zählen.
Wurden diese vom Jugendamt überprüft, die Wohnung/das Haus für kindgerecht befunden, beginnt eine Qualifizierungsmaßnahme. Diese umfasst derzeit 300 Stunden Theorie und je 40 Stunden Praktikum in einer Kita und bei einer Kindertagespflegeperson. Zu dem muss ein Erste-Hilfe-Kurs am Kind absolviert werden, ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt und ein Ärztliches Attest ausgestellt werden. Liegen all diese Voraussetzungen und Unterlagen vor, erteilt das Jugendamt laut §43 SGB VIII eine Pflegeerlaubnis. Diese ist 5 Jahre gültig und erforderlich, um offiziell als Kindertagespflegeperson tätig zu werden. Der Erste-Hilfe-Kurs am Kind muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden und es besteht eine Verpflichtung, regelmäßig an Fort,- und Weiterbildungen teilzunehmen.