Warum Kindertagespflege?

In der Kindertagespflege dürfen nicht mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreut werden. Dies garantiert eine kleine Gruppe mit einer konstanten Bezugsperson, welches für die Entwicklung besonders förderlich ist.

Die Tagespflegeperson kann hier auf die individuellen Bedürfnisse eines jeden Kindes eingehen.
Die Betreuung findet größtenteils im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt – kann aber auch in extra angemieteten Räumen sein.
Dadurch erleben Kinder einen familienähnlichen Alltag und eine Tagesstruktur – dieser geregelte Ablauf ist gerade für die Jüngsten wichtig.
Wir begleiten Kinder in ihrer Entwicklung, fördern sie individuell und helfen ihnen die Welt zu entdecken. Denn auch wir haben den Auftrag der Erziehung, Bildung und Betreuung.
Gemeinsame Mahlzeiten, angeleitetes und freies Spiel, toben, singen, basteln, draußen sein, Mittagsschlaf,.... dies alles gehört zum Alltag in der Kindertagespflege.

Seit dem 01.08.13 gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Sollten Sie früher eine Betreuung für Ihr Kind benötigen, müssen Sie eine Berufstätigkeit nachweisen. Dies gilt sowohl für die Kindertagespflege, als auch für die Betreuung in einer Kita.

Sie als Eltern haben die Wahl.

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